Beitragssatzung 2024 der Thüringer Tierseuchenkasse
Werra-Suhl-Tal
Sehr geehrte Tierbesitzer,
die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2024 zum Stichtag
03.01.2024 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren
und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung
zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen.
Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4,
07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung
der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für
Statistik durchgeführt wird.
Ihre Thüringer Tierseuchenkasse
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