Formulare
Bauangelegenheiten
Einwohnermeldeamt/Standesamt
Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes
Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses
Personenstandsurkunden
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Das Standesamt Werra-Suhl-Tal führt die Personenstandsregister für die nachfolgend genannten Orte:
Werra-Suhl-Tal
Auenheim-Rienau
Berka/ Werra
Dankmarshausen
Dippach
Fernbreitenbach
Gospenroda
Großensee
Herda (inkl. Kratzeroda)
Horschlitt
Vitzeroda (inkl. Abteroda und Gasteroda)
Wünschensuhl
Gemäß § 62 Abs. 1 Personenstandsgesetz (PStG) können einen Antrag auf Ausstellung einer Urkunde oder eines beglaubigen Registerausdruckes nur Personen stellen, die über 16 Jahre alt sind und auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen haben ein Recht nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie können Ihre Urkundeanforderung ganz bequem online vornehmen. Nutzen Sie dafür einfach eines der nachfolgenden Formulare (durch anklicken):
Finanzen
Hunde / Tiere
Kindertagesstätte
Ordnungsamt, sonst. Anträge und Anzeigen